Aktuelle Meldungen
BENEVIA nach Art. 53 in Spargel gegen Spargelfliege
▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für BENEVIA (00A175-00) in Spargel gegen Spargelfliege bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2024 bis zum 11.09.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 600 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 4.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 16.05.2024
Coragen nach Art. 53 in Zuckerrüben gegen Zuckerrübenmotte (Scrobipalpa ocellatella)
▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für CORAGEN (026336-00) in Zuckerrüben gegen Zuckerrübenmotte (Scrobipalpa ocellatella) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 24.05.2024 bis 20.09.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 11.250 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 45.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 16.05.2024
In eigener Sache: Informationen zur Suche nach „Bundzwiebeln“
▴ weniger
Aus gegebenem Anlass möchten wir in eigener Sache über das Thema „Bundzwiebel“ informieren. Bei uns sind vermehrt Anfragen und Diskussionen eingegangen, wie mit diesem Thema umzugehen ist.
Als Bundzwiebel (syn. Frühlingszwiebel, Lauchzwiebel) werden in der Praxis überwiegend Zwiebeln der Arten Allium fistulosum (EPPO: ALLFI, BVL: „Winterheckenzwiebel“) und Allium cepa (EPPO: ALLCE, BVL: „Speisezwiebel“) angebaut.
Leider ist es aktuell nicht möglich, nach dieser Kultur in PS Info und/oder in der BVL-Online-Datenbank zu suchen. Das liegt darin begründet, dass die Kulturbezeichnung „Bundzwiebel“ nicht als eigene Kultur im BVL-Kulturbaum (offiziell: „Kultur- und Objektgruppen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln“) geführt wird. In der Zulassung wird der Begriff „Bundzwiebel“ nur über den Namen einer Kultur (Speisezwiebel, Winterheckenzwiebel) oder eine Kulturgruppe (Zwiebelgemüse) definiert und mit dem Zusatz eines Verwendungszweckes im Text der Indikation („Nutzung als Bundzwiebel“) ergänzt. Eine automatische Zuordnung von Zulassungen über die Kulturbezeichnung „Bundzwiebel“ und damit eine Suche nach der Kultur „Bundzwiebel“ ist damit nicht möglich.
Informationen und Empfehlungen über die in Bundzwiebeln einsetzbaren Pflanzenschutzmittel finden Sie bei den Pflanzenschutzdiensten der Länder oder in Hortigate (z.B. Pflanzenschutzempfehlungen Rheinland-Pfalz - Bundzwiebel).
BVL-Fachmeldung: Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Narita XL hinsichtlich der Anwendung in Zuckerrüben
▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 7. Mai 2024 auf Antrag des Zulassungsinhabers die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Narita XL (00A644-00) für die Anwendung gegen Cercospora beticola in Zuckerrüben (00-005) widerrufen.
Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Zur BVL-Fachmeldung vom 10.05.2024
BVL-Fachmeldung: Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel CYBELE widerrufen
▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. April 2024 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel CYBELE (GP-Nr. 007456-00/013) von Amts wegen widerrufen. Grund für den Widerruf ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer.
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
CURZATE 60 WG nach Art. 53 in Hopfen gegen Falschen Mehltau
▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für CURZATE 60 WG (00A112-00 ) in Hopfen gegen Falschen Mehltau bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2024 bis zum 11.09.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 8.860 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 14.766 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 08.05.2024
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen