Aktuelle Meldungen
VERIMARK: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in verschiedenen Fruchtgemüse-Arten und Erdbeeren im Gewächshaus ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für VERIMARK (008518-00) im Gewächshaus bekannt.
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, Blattläuse und Erdbeerblütenstecher
- in Erdbeere in Hydrokultur (01-007)
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, blattminierende Insekten, Blattläuse und Weiße Fliege
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, blattminierende Insekten, Tomatenminiermotte (Tuta absoluta), Blattläuse und Weiße Fliege
zum Zulassungbericht vom 06.03.2023
Pirimor G nach Art. 53 in Zuckerrüben gegen Blattläuse als Virusvektoren ▴ weniger
Das BVL informiert über die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pirimor G (062470-00) in Zuckerrüben gegen Blattläuse als Virusvektoren.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.04.2023 bis 29.07.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 6.000 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 20.000 ha für eine einmalige Behandlung.
BVL-Fachmeldung vom 10.03.2023
Karate Zeon nach Art. 53 in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirschen gegen Schadwanzen ▾ mehr
Karate Zeon nach Art. 53 in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirschen gegen Schadwanzen ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Karate Zeon (024675-00) in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirschen gegen Schadwanzen (Junge Nymphenstadien L1 bis L3) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt.
Gegen Grüne Futterwanze (Lygocoris pabulinus) und Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes) vom 25.03.2023 bis 22.07.2023.
Gegen Grüne Reiswanze (Nezara viridula), Grüne Stinkwanze (Palomena prasina), Graue Gartenwanze (Rhaphigaster nebulosa), Marmorierte Baumwanze (Halymorpha halys) und Beerenwanze (Dolycoris baccarum) vom 01.05.2023 bis 28.08.2023.
Die zugelassene Menge wurde auf 120 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.400 ha Apfel und Birne sowie 200 ha Süß- und Sauerkirschen.
SoilGuard 0.5 GR nach Art. 53 in Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln gegen Drahtwurm ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für SoilGuard 0.5 GR (00A701-00) in Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 08.03.2023 bis zum 05.07.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 75.000 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 5.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 09.03.2023
Trika Expert nach Art. 53 in Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln gegen Drahtwurm (Starkbefallsflächen) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Trika Expert (Wirkstoff lambda-Cyhalothrin) in Kartoffeln (Speise-, - Veredlungs- und Pflanzkartoffeln) gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 08.03.2023 bis zum 05.07.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 75.000 kg beschränkt, ausreichend für 5.000 ha Starksbefallflächen.
BVL-Fachmeldung vom 09.03.2023
Flowbrix nach Art. 53 in Ölkürbis (Beizanwendung) gegen Auflaufkrankheiten ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Flowbrix (008886-00) in Ölkürbis (Beizanwendung) gegen Auflaufkrankheiten bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 09.03.2023 bis zum 06.07.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 16,5 Liter für 5.000 kg Saatgut begrenzt, ausreichend eine Behandlungsfläche von ca. 1.000 ha.
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
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