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Aktuelle Meldungen
LMA nach Art. 53 in Kernobst gegen Feuerbrand ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für LMA (Wirkstoff Aluminiumkaliumsulfat) in Kernobst gegen Feuerbrand (Erwinia amylovora) bekannt.
- 3 Anwendungen ab BBCH 61 bis BBCH 67 während der Blüte
- 1 Anwendung bis BBCH 81 nach Hagel
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.04.2021 bis zum 29.07.2021 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 150 Tonnen begrenzt.
Maxim 480 FS nach Art. 53 in Gurken (Einlegegurken) gegen Fusarium oxysporum und Didymella bryoniae als Saatgutbehandlung ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Maxim 480 FS (008516-00) in Gurken (Einlegegurken) gegen Fusarium und Stängelbrand (Didymella bryoniae) als Saatgutbehandlung bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 11.02.2021 bis zum 15.06.2021 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 10 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 4.000 ha.
Surround nach Art. 53 in Birne gegen Birnenblattsauger ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Surround (Wirkstoff Aluminiumsilikat) in Birne im Freiland gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla pyri) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 08.02.2021 bis 07.06.2021 genehmigt
Die zugelassene Menge wurde auf 17.920 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 1.400 ha.
BVL-Fachmeldung vom 11.02.2021
Isomate CLR MAX TT nach Art. 53 in Kernobst gegen Fruchtschalenwickler und Schalenwickler ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Isomate CLR MAX TT in Kernobst gegen Fruchtschalenwickler (Adoxophyes orana) und Lederfarbenen Schalenwickler (Pandemis heparana) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 05.04.2021 bis zum 02.08.2021 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 3.000.000 Dispenser begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 4.000 ha.
BVL-Fachmeldung vom 11.02.2021
Gnatrol SC: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Gemüsekulturen (Jungpflanzen) gegen Trauermücken ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Gnatrol SC (008500-00) in Gemüsekulturen (Jungpflanzenanzucht) im Gewächshaus gegen Trauermücken (01-001) bekannt.
Mateno Duo: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Winterhartweizen gegen Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Windhalm ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Mateno Duo (00A163-00) in Winterhartweizen gegen Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Gemeiner Windhalm vor dem Auflaufen (01-001) sowie gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter nach dem Auflaufen (01-002) bekannt.
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
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