Bitte wählen Sie Ihr Einsatzgebiet aus:
AlleAckerbau Baumschule Forst Gemüsebau Grünland Hopfen Nichtkulturland Obstbau Vorratsschutz Weinbau Zierpflanzenbau
Aktuelle Meldungen
Neudosan Neu Blattlausfrei: Zulassungserweiterung nach Art. 51 im Ackerbau, Obstbau und Zierpflanzenbau ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Neudosan Neu Blattlausfrei (034207-00) im Ackerbau, Obst- und Zierpflanzenbau bekannt.
- gegen Blattläuse in Ackerbohne (02-001), in Futtererbse (02-002) und in Lupine-Arten (02-003)
- gegen saugende Insekten in Beerenobst (02-007) und in Zierpflanzen (02-009)
- gegen Schildlaus-Arten in Beerenobst (ausg. Erdbeeren) (02-006), in Kernobst (02-004) und in Steinobst (02-005)
- gegen Spinnmilben in Beerenobst (02-008) und in Zierpflanzen (02-010)
Movento SC 100 nach Art. 53 in Apfel gegen Apfelblutlaus (Eriosoma lanigerum) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Movento SC 100 (008007-00) in Apfel gegen Apfelblutlaus (Eriosoma lanigerum) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 19.04.2021 bis zum 16.08.2021 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 31.500 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 7.000 ha.
Vertimec Pro nach Art. 53 in Birne gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla pyri) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Vertimec Pro (007030-00) in Birne gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla pyri) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 19.04.2021 bis zum 16.08.2021 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 600 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 800 ha.
BENEVIA nach Art. 53 in Spargel gegen Spargelfliege ▴ weniger
Die Bundesfachgruppe Gemüsebau gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für BENEVIA (00A175-00) in Spargel gegen Spargelfliege als Bandbehanldung (25-30 cm) bekannt.
- Ertragsanlagen: Nach der Stechperiode
- Junganlagen: Nach dem Austrieb
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.04.2021 bis zum 10.08.2021 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.643 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 10.950 ha.
BVL-Fachmeldung vom 15.04.2021
Movento SC 100 nach Art. 53 in Birne gegen Birnenblattsauger (Cacopsyalla pyri) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Movento SC 100 (008007-00) in Birne gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla pyri) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.04.2021 bis zum 12.08.2021 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 6.750 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.500 ha.
BVL-Fachmeldung vom 15.04.2021
Movento SC 100 nach Art. 53 in Strauchbeeren-Arten gegen Schildlaus-Arten ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Movento SC 100 (008007-00) in Johannisbeeren, Stachelbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren (ausgenommen Herbsthimbeeren) und Brombeeren gegen Maulbeerschildlaus, Gemeine Napfschildlaus, Gemeine Kommaschildlaus, Pfirsichschildlaus, San José Schildlaus, Wollige Rebenschildlaus und Zitrusschmierlaus bekannt.
- Johannisbeeren und Stachelbeeren BBCH 71 bis BBCH 81 (vor der Ernte)
- Heidelbeeren BBCH 71 Bis BBCH 81 und ab BBCH 91 (vor der Ernte und nach der Ernte)
- Himbeeren (ausgenommen Herbsthimbeeren) und Brombeeren bis BBCH 57 und ab BBCH 91 (vor der Ernte und nach der Ernte)
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt.
- Johannisbeeren, Stachelbeeren und Heidelbeeren vom 01.05.2021 bis 28.08.2021
- Himbeeren (ausgenommen Herbsthimbeeren) und Brombeeren vom 01.06.2021 bis 28.09.2021
Die zugelassene Menge wurde auf 825 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 550 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 15.04.2021
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
hortigate - Gartenbau-Informationssystem ISIP - Informationssystem Integrierte Pflanzenproduktion Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen